Stell dir vor, jedes Mal wenn du etwas kaufst, klebt auf dem Preis ein kleiner Extra-Aufkleber. Dieser Aufkleber heißt Umsatzsteuer.
– Was ist das? Ein kleiner Teil vom Preis, den du beim Kaufen mitzahlst.
– Wer bekommt das Geld? Der Staat. Damit werden z. B. Straßen, Schulen, Spielplätze, Polizei und Feuerwehr bezahlt.
– Wer sammelt es ein? Der Laden. Er nimmt die Umsatzsteuer von dir und gibt sie später an das Finanzamt weiter.
Ein Beispiel:
– Eine Tafel Schokolade kostet ohne Steuer 1,00 Euro.
– Mit 19% Umsatzsteuer wird daraus 1,19 Euro.
– Die 19 Cent schickt der Laden an den Staat.
Und für Geschäfte untereinander?
– Ein Bäcker kauft Mehl und zahlt dabei auch Umsatzsteuer.
– Später verkauft er Brötchen und bekommt Umsatzsteuer von seinen Kunden.
– Er darf die Steuer, die er fürs Mehl gezahlt hat, von der Steuer abziehen, die er von den Kunden bekommen hat.
– So gibt er nur den „Rest“ an den Staat ab. Am Ende zahlt die Steuer also die Person, die das Produkt wirklich benutzt (zum Beispiel du, wenn du die Brötchen isst).
Wie hoch ist die Umsatzsteuer?
– Meistens 19%.
– Manchmal nur 7%, z. B. bei Lebensmitteln oder Büchern.
Kurz gesagt: Umsatzsteuer ist ein Extra-Anteil am Preis, den wir beim Einkaufen zahlen, damit der Staat wichtige Dinge für alle bezahlen kann. Der Laden sammelt sie nur ein und gibt sie weiter.
Umsatzsteuer verstehen Grundlagen Steuersätze Vorsteuer und konkrete Tipps für Rechnungen und Buchhaltung
Umsatzsteuer ist ein Durchlaufposten: Du stellst sie deinen Kundinnen und Kunden in Rechnung und führst sie ans Finanzamt ab. Privatpersonen tragen die Steuer, Unternehmen verrechnen sie über die Vorsteuer. Standard sind 19%, ermäßigt 7% zum Beispiel für viele Lebensmittel, Bücher und ÖPNV. Es gibt steuerfreie Umsätze, etwa Mieten, Finanz- und Heilleistungen – hier ist meist kein Vorsteuerabzug möglich. Export ins Nicht-EU-Ausland und innergemeinschaftliche Lieferungen sind steuerfrei mit Vorsteuerabzug, aber nur mit sauberem Nachweis. Reverse-Charge dreht die Steuerpflicht um, z. B. bei bestimmten Bauleistungen oder EU-Dienstleistungen: Der Empfänger schuldet die Steuer. Beispiel: Du verkaufst einen Laptop für 1.000 € netto, rechnest 190 € USt dazu und führst die 190 € ab. Kaufst du einen Monitor für 119 €, ziehst du 19 € Vorsteuer ab.
Auf Rechnungen müssen Name und Adresse beider Seiten, Steuernummer oder USt-ID, Datum, fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung, Leistungsdatum, Netto, Steuersatz, Steuerbetrag und Brutto stehen. Kein Leistungsdatum ist ein Klassiker, der den Vorsteuerabzug killt. Kleinunternehmer schreiben den Hinweis nach § 19 UStG und weisen keine Umsatzsteuer aus. Bei EU-B2B mit Reverse-Charge gehören beide USt-IDs und ein Reverse-Charge-Vermerk auf die Rechnung. Skonto und Rabatte mindern auch die Steuer; nenne die Kondition klar. Anzahlungen lösen sofort Umsatzsteuer aus; schreibe „Anzahlung“ und das Datum drauf. In der Buchhaltung Vorsteuer nur mit ordnungsgemäßer Rechnung buchen, Belege 10 Jahre aufbewahren, Umsatzsteuervoranmeldungen fristgerecht (im ersten Jahr meist monatlich) abgeben, Dauerfristverlängerung prüfen. Trenne Konten für Umsatzsteuer und Vorsteuer, nutze Textbausteine für Standardfälle. Typische Fehler: falscher Steuersatz, fehlender Leistungszeitraum, Hotel ohne Aufteilung (Übernachtung 7%, Frühstück 19%), Porto ohne Vorsteuer, Auslandsleistungen ohne Reverse-Charge-Hinweis. Einmal sauber einrichten spart später Stress.
Abschluss
Kurz gesagt: Es handelt sich um eine Steuer, die bei den meisten Käufen von Waren und Dienstleistungen anfällt. Unternehmen weisen sie auf Rechnungen aus und führen sie an den Staat ab, im Endpreis tragen sie die Kundinnen und Kunden. Wer diese Grundprinzipien kennt, versteht Kassenbons, Angebote und Rechnungen leichter, behält beim Einkaufen den Überblick und kann als Selbstständige oder Selbstständiger sicher abrechnen.

