Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) – ganz einfach erklärt
- Was ist das?
- Das ist ein Zettel vom Arzt (heute meist digital), auf dem steht: „Diese Person ist krank und darf in dieser Zeit nicht arbeiten.“
- Es steht nicht drauf, was genau du hast. Nur: wie lange du krank bist.
- Wozu braucht man das?
- Damit du zu Hause bleiben und gesund werden darfst.
- Damit dein Chef und die Krankenkasse wissen: Du bist wirklich krank.
- So bekommst du weiter Geld: erst vom Arbeitgeber (bis zu 6 Wochen), danach manchmal von der Krankenkasse.
- Wann braucht man es?
- Wenn du arbeitest und so krank bist, dass du nicht arbeiten kannst.
- Spätestens am 4. Krankheitstag muss die AU da sein. Manche Chefs wollen sie schon am 1. Tag.
- Wie bekommt man sie?
1) Du meldest dich gleich krank bei deinem Chef (anrufen, mailen – wie in der Firma üblich).
2) Du gehst zum Arzt (Praxis, Notdienst, bei manchen auch Videosprechstunde).
3) Der Arzt schickt die AU elektronisch an deine Krankenkasse. Dein Chef holt sie dort digital ab.
4) Du bekommst oft einen Zettel oder eine Kopie für dich.
- Wichtige Regeln
- Wenn du weiter krank bist, brauchst du rechtzeitig eine neue AU, bevor die alte endet. Keine Lücke!
- Mach nur Dinge, die dich gesund machen (ausruhen, Arzt-Tipps befolgen). Party passt nicht zu „krank“.
- Vergisst du die AU oder meldest dich nicht rechtzeitig, kann es Ärger geben – und vielleicht weniger Geld.
- Extra-Wissen
- Im Homeoffice gilt das Gleiche: Krank ist krank.
- Im Urlaub krank? Mit AU zählen die Tage nicht als Urlaub.
- Für die Schule: Kinder brauchen meist nur eine Entschuldigung der Eltern. Eine richtige AU ist für Leute, die arbeiten.
- Deine Krankheit bleibt privat: Der Chef erfährt nicht, was du hast.
Kurz: Die AU ist der „Arzt-Zettel“, der sagt: „Nicht arbeiten, gesund werden.“ Du meldest dich krank, holst die AU beim Arzt, und alles läuft seinen Weg.
Schritt für Schritt zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Fristen bei Arzt Arbeitgeber und Krankenkasse plus Tipps für Sonderfälle
Melde dich am ersten Krankheitstag sofort beim Arbeitgeber. Kurz und klar: was du hast musst du nicht sagen, aber wie lange es voraussichtlich dauert. Beispiel: „Ich bin krank, voraussichtlich bis Mittwoch.“ Geh zum Arzt, sobald absehbar ist, dass es mehr als einen Tag dauert – oder sofort, wenn dein Arbeitgeber eine AU ab dem ersten Tag verlangt. Spätestens am 4. Kalendertag muss ein ärztlicher Nachweis vorliegen; Wochenenden zählen mit. Gesetzlich Versicherte bekommen die eAU: Die Praxis schickt an die Krankenkasse, der Arbeitgeber ruft sie dort ab. Du erhältst meist nur einen Ausdruck für dich. Verlass dich nicht auf Rückdatierungen – die sind nur in Ausnahmefällen und höchstens drei Tage möglich. Kein Termin? 116 117 anrufen oder in die Notfallpraxis. Minijob, Probezeit, Teilzeit: gleiche Regeln.
Bei längerer Krankheit Folge-AUs lückenlos besorgen, sonst riskierst du Ärger bei der Entgeltfortzahlung und später beim Krankengeld. Heißt: am letzten Tag der laufenden AU oder spätestens am nächsten Werktag wieder zum Arzt. Krank im Urlaub: direkt zum Arzt am Urlaubsort, Arbeitgeber informieren; mit gültiger AU werden diese Tage dem Urlaub wieder gutgeschrieben. Krank im Ausland: sofort Arbeitgeber und Krankenkasse informieren, Adresse und Dauer angeben; Nachweis zügig hinschicken (Kopie/Fotos aufheben). Privaten Krankenversicherungen fehlt die eAU: Papierbescheinigung selbst an Arbeitgeber und ggf. Versicherung senden. Kind krank? Du brauchst die spezielle Bescheinigung fürs Kinderkrankengeld; Arbeitgeber informieren, Nachweis an die Kasse. Praktischer Tipp: Fristen im Kalender notieren, Belege fotografieren, und bei Unsicherheiten kurz in der Praxis oder bei der Kasse nachfragen.
Abschluss
Fazit: Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist kein Hexenwerk. Melde dich im Krankheitsfall früh bei deinem Arbeitgeber, hol dir rechtzeitig die AU und achte darauf, dass die Daten stimmen. Mit der elektronischen AU läuft vieles automatisch – trotzdem lohnt es sich, den Zeitraum im Blick zu behalten und bei einer Verlängerung rechtzeitig erneut zum Arzt zu gehen.
Kurz-Check:
- Krankmelden: sofort
- AU besorgen: spätestens ab dem 4. Kalendertag (oder früher, wenn vertraglich geregelt)
- Daten prüfen: Zeitraum, Diagnosecode, Arztpraxis
- Verlängerung: vor Ablauf neu ausstellen lassen
- Fragen klären: Arztpraxis, Krankenkasse oder Personalabteilung
Wenn du unsicher bist, frag nach – lieber einmal mehr als zu wenig. Gute Besserung und alles Gute!

