Energiepreispauschale: Einfach erklärt

Stell dir vor, die Preise für Strom, Gas und Tanken steigen plötzlich stark. Damit die Menschen ihre Rechnungen trotzdem bezahlen können, hat der Staat einmal Geld dazugegeben. Das nennt man Energiepreispauschale.

– Was ist das? Ein extra Geld vom Staat, damit Energie nicht zu teuer wird.
– Warum gab es das? Weil Energie durch eine Krise viel teurer geworden ist.
– Wer hat es bekommen? Sehr viele Menschen in Deutschland: zum Beispiel Leute, die arbeiten, Studierende/Auszubildende und Rentnerinnen und Rentner.
– Wie viel war das? Meist einmalig ungefähr 200 bis 300 Euro, je nach Gruppe.
– Wie kam das Geld? Oft automatisch über den Arbeitgeber oder die Rentenkasse. Manche (zum Beispiel viele Studierende) mussten es online beantragen.
– Muss man das zurückzahlen? Nein. Bei Erwachsenen wurde manchmal ein Teil versteuert, darum kam nicht immer der volle Betrag an.
– Wann gab es das? Vor allem 2022 und Anfang 2023, als die Preise besonders hoch waren. Es war eine einmalige Hilfe.

Kurz gesagt: Die Energiepreispauschale war ein Geldgeschenk vom Staat, damit Familien die gestiegenen Energiekosten besser schaffen.

Anspruch Auszahlung Steuern und deine nächsten Schritte zur Energiepreispauschale

Anspruch hast du, wenn du 2022 Arbeitslohn oder selbstständige Einkünfte hattest. Dazu zählen Vollzeit, Teilzeit, Azubi, Minijob (wenn es dein erster Job war) und Selbstständige. Ausgezahlt wurde die Energiepreispauschale in der Regel über den Arbeitgeber mit der September‑Abrechnung 2022; bei Selbstständigen über die gesenkte Einkommensteuer‑Vorauszahlung im September oder später mit dem Steuerbescheid. Rentnerinnen und Rentner bekamen ihre eigene Pauschale im Dezember 2022 über die Rentenversicherung, Pensionäre über die Versorgungsstelle. Wichtig: Die 300 Euro sind steuerpflichtig, aber sozialabgabenfrei. Heißt: Je nach Steuersatz kommt weniger netto an. Beispiel: Bei 25 Prozent zahlst du rund 75 Euro Steuern und bekommst ca. 225 Euro ausgezahlt. Wer unter dem Grundfreibetrag liegt, behält meist die vollen 300 Euro. Die 200 Euro für Studierende waren separat und steuerfrei.

Deine nächsten Schritte sind simpel: Schau auf die Lohnabrechnung September 2022, da sollte „Energiepreispauschale“ stehen. Fehlt sie und du hast 2022 gearbeitet, hol sie dir über die Steuererklärung 2022; in ELSTER gibst du an, dass du nichts vom Arbeitgeber bekommen hast, dann rechnet das Finanzamt die Pauschale an und zahlt aus. Als Selbstständige:r prüfst du den Vorauszahlungsbescheid September 2022; wenn keine Anrechnung drin ist, läuft die Auszahlung über den Steuerbescheid. Beim Minijob erst den Arbeitgeber fragen (bei mehreren Minijobs gibt’s die Pauschale nicht doppelt). Rentner prüfen die Rentenmitteilung Dezember 2022 und fragen bei der Rentenversicherung nach, wenn nichts kam. Die 200 Euro für Studierende liefen über das Online‑Portal; die Frist ist vorbei, nachträglich klappt es nicht mehr. Lohnzettel, Bescheide und kurze Notizen aufheben – hilft, falls Rückfragen kommen.

Zusammenfassung

Unterm Strich geht es darum, Entlastung bei hohen Energiekosten verständlich und nachvollziehbar zu machen. Entscheidend sind drei Punkte: Wer Anspruch hat, wie die Auszahlung abläuft und welche Nachweise gegebenenfalls nötig sind. Prüfen Sie, was auf Ihre Situation zutrifft, und behalten Sie Fristen sowie Abrechnungen im Blick. So vermeiden Sie Überraschungen und können Ihre Ausgaben verlässlicher planen. Auf diese Weise wird aus einer abstrakten Regelung eine konkrete Hilfe im Alltag.

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