Was ist Wohngeld (Hausgeld)? Einfach erklärt

Es gibt zwei Wörter, die sich ähnlich anhören: Wohngeld und Hausgeld. Sie bedeuten aber etwas ganz Unterschiedliches.

– Wohngeld:
– Das ist Geld vom Staat, damit Familien mit wenig Geld ihre Miete besser bezahlen können.
– Man bekommt es, wenn das Einkommen nicht hoch ist. Es ist ein Zuschuss, kein Kredit. Man muss es nicht zurückzahlen.
– Deine Eltern würden dafür im Rathaus/bei der Stadt einen Antrag stellen und zeigen, wie viel Miete und Einkommen sie haben.

– Hausgeld:
– Das ist Geld, das Menschen zahlen, die eine Wohnung besitzen (also Eigentümer sind) und in einem Haus mit mehreren Wohnungen wohnen.
– Sie zahlen es jeden Monat an die Hausgemeinschaft. Davon werden gemeinsame Sachen bezahlt: zum Beispiel Treppenhaus-Putz, Müllabfuhr, Garten, Aufzug, Versicherung und Rücklagen für Reparaturen.

Einfache Merkhilfe:
– Wohngeld = du bekommst Geld vom Staat fürs Wohnen.
– Hausgeld = du zahlst Geld für das Haus (wenn du eine Eigentumswohnung hast).

Mini-Beispiele:
– Lisa wohnt mit ihrer Familie zur Miete. Das Geld ist knapp. Ihre Eltern beantragen Wohngeld und bekommen jeden Monat etwas dazu.
– Max‘ Eltern besitzen eine Wohnung. Sie zahlen Hausgeld, damit z. B. der Aufzug repariert und das Treppenhaus geputzt wird.

Wohngeld und Hausgeld einfach erklärt Unterschiede Anspruch Berechnung Antrag Fristen Nachweise typische Fehler und praktische Empfehlungen

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete oder zu den Wohnkosten von Eigentümern (Lastenzuschuss). Es muss nicht zurückgezahlt werden und wird bei der Stadt oder Gemeinde beantragt. Hausgeld ist etwas ganz anderes: Das zahlen Eigentümer einer Wohnung monatlich an die Gemeinschaft für laufende Kosten wie Hausreinigung, Heizung, Verwalter und Rücklagen. Das ist keine Förderung, sondern Pflicht. Beispiel: Eine Mieterin mit geringerem Einkommen kann Wohngeld bekommen, wenn Miete und Ort passen. Ein Eigentümer zahlt sein Hausgeld immer – unabhängig vom Einkommen. Beim Wohngeld zählt die berücksichtigte Miete bzw. Belastung nur bis zu Höchstgrenzen. Entscheidend sind Haushaltsgröße, Einkommen und die Mietstufe der Gemeinde.

Beantragen geht meist online oder im Rathaus. Wichtig: Es gilt ab dem Monat der Antragstellung, nicht rückwirkend. Also früh stellen, auch mit unvollständigen Unterlagen. Typische Nachweise: Mietvertrag oder Hausgeld-/Wirtschaftsplan, aktuelle Miet- oder Eigentümerbescheinigung, Einkommensnachweise (Lohn, Rente, Nebenjob, Unterhalt), ggf. Darlehensverträge und Zinsbescheinigungen, Energie- und Nebenkosten. Häufige Fehler: Hausgeld mit Wohngeld verwechseln, falsche Miete angeben (nicht alle Nebenkosten sind anrechenbar), Personen im Haushalt vergessen, Einnahmen nicht vollständig angeben, Fristen verpassen. Praktische Tipps: Vorab mit einem Wohngeldrechner prüfen, Mietstufe checken, Unterlagen als PDF bereithalten, Änderungen sofort melden (Umzug, Jobwechsel, Geburt), bei Eigentümern Rücklagen und Sonderumlagen im Blick behalten. Einspruch lohnt sich, wenn der Bescheid nicht passt – Frist im Auge behalten.

Abschluss

Kurz gesagt: Es geht um eine finanzielle Entlastung bei den Wohnkosten – verständlich erklärt, wer grundsätzlich infrage kommt, wovon die Höhe abhängt und wie der Antrag abläuft. Wenn Sie die Voraussetzungen kennen, die nötigen Nachweise bereithalten und rechtzeitig handeln, vermeiden Sie unnötige Wege und nutzen mögliche Unterstützung optimal. Im Alltag ist das relevant, weil Wohnkosten einen großen Teil des Budgets ausmachen und klare Informationen dabei helfen, Ausgaben besser zu planen, Rücklagen zu sichern und finanzielle Spielräume zu gewinnen. Die wichtigsten Begriffe zu unterscheiden und den eigenen Anspruch zu prüfen, kann sich deshalb unmittelbar auszahlen.

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