Die Wehrpflicht in Deutschland ist nicht abgeschafft, sondern seit 2011 im Frieden ausgesetzt. Das bedeutet: Es gibt aktuell keine automatische Einberufung, aber die rechtliche Grundlage besteht weiter. Politisch wird derzeit ein neues Wehrdienst-Modell vorbereitet, das auf Freiwilligkeit setzt, aber im Ernstfall wieder verpflichtende Elemente aktivieren kann.
Was bedeutet Wehrpflicht überhaupt?
Wehrpflicht heißt, dass der Staat bestimmte Bürger verpflichten kann, militärischen Dienst zu leisten. In Deutschland betrifft das traditionell Männer, während Frauen freiwillig dienen können. Zur Wehrpflicht gehören:
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Erfassung der Jahrgänge
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Musterung (gesundheitliche und persönliche Eignung)
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Einberufung zum Dienst
Wichtig: Wehrpflicht ist nicht gleich Wehrdienst. Die Wehrpflicht ist der rechtliche Rahmen, der Wehrdienst die konkrete Ausübung.
Die Geschichte der Wehrpflicht in Deutschland
Einführung nach dem Zweiten Weltkrieg
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1956 wurde die Wehrpflicht in der Bundesrepublik eingeführt.
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1957 fanden die ersten Einberufungen statt.
Ziel war der Aufbau einer Verteidigungsarmee im Kalten Krieg und das Prinzip des „Bürgers in Uniform“.
Ersatzdienst und Gewissensschutz
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Ab 1960 gab es den zivilen Ersatzdienst für Menschen, die aus Gewissensgründen keinen Waffendienst leisten wollten.
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Dieses Recht wurde im Grundgesetz besonders geschützt.
Jahrzehnte des Normalbetriebs
Von den 1960ern bis in die 2000er war die Wehrpflicht Alltag. Die Dauer des Wehrdienstes wurde mehrfach verkürzt. Gleichzeitig wuchs die Kritik:
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Nicht alle wurden tatsächlich eingezogen
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Viele leisteten stattdessen Zivildienst
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Die sicherheitspolitische Lage änderte sich
Aussetzung im Jahr 2011
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Zum 1. Juli 2011 wurde die Wehrpflicht ausgesetzt.
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Begründung: geringerer Personalbedarf, Auslandseinsätze statt Landesverteidigung.
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Der Zivildienst entfiel, der Bundesfreiwilligendienst wurde eingeführt.
Ausgesetzt heißt: im Normalfall inaktiv, aber rechtlich weiterhin vorhanden.
Wie ist die Lage heute?
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Es gibt keine Einberufung zum Grundwehrdienst.
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Möglich ist nur freiwilliger Wehrdienst.
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Im Spannungs- oder Verteidigungsfall könnte die Wehrpflicht reaktiviert werden.
Was plant Deutschland für die Zukunft?
Der neue Wehrdienst (aktueller Stand)
Die Bundesregierung plant ein modernisiertes Wehrdienstmodell mit mehreren Stufen:
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Wiedererfassung der Jahrgänge (digital, strukturiert)
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Verpflichtender Fragebogen für Männer ab 18
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Musterung soll zurückkehren
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Ziel: mehr Freiwillige gewinnen
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Wenn das nicht reicht, kann der Bundestag eine verpflichtende Einberufung erlauben
Wichtig:
Das ist keine sofortige Rückkehr zur alten Wehrpflicht, sondern ein Reserve-Modell, das bei Bedarf aktiviert werden kann.
Beispiel aus dem Alltag
Du wirst 18 Jahre alt:
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Du bekommst einen Fragebogen zur Erfassung
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Du wirst nicht automatisch eingezogen
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Meldest du dich freiwillig, kannst du dienen
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Reichen Freiwillige nicht aus und die Lage verschärft sich, kann eine Pflicht folgen
Was ist mit Verweigerung?
Darf man den Wehrdienst verweigern?
Ja. Niemand darf in Deutschland gegen sein Gewissen zum Dienst mit der Waffe gezwungen werden.
Was bedeutet „Kriegsdienstverweigerung“?
Du erklärst, dass du aus persönlichen Gewissensgründen keinen Waffendienst leisten kannst.
Das ist kein „Ausreden“, sondern ein grundrechtlich geschütztes Anspruchsrecht.
Welche Voraussetzungen gibt es?
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Eine ehrliche Gewissensentscheidung
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Nachvollziehbare Begründung
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Antrag über die zuständige Behörde
Was passiert nach Anerkennung?
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Kein Dienst an der Waffe
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Möglich sind:
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waffenloser Dienst
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Ersatzdienstmodelle (je nach Rechtslage)
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Häufige Fragen (FAQ)
Ist die Wehrpflicht aktuell aktiv?
Nein, sie ist ausgesetzt.
Kann sie zurückkommen?
Ja, rechtlich jederzeit – politisch nur mit Zustimmung des Bundestages.
Betrifft das auch Frauen?
Aktuell nicht verpflichtend. Freiwilliger Dienst ist möglich.
Muss man Angst haben, plötzlich eingezogen zu werden?
Nein. Jede Änderung würde vorher öffentlich beschlossen und angekündigt.

